Ich behandele Sie nach freier Vereinbarung als Selbstzahler nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und stelle Rechnungen. Die Kosten variieren nach Zeitaufwand und Behandlungsmethode.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, besteht die Möglich-
keit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung bei Ihrer eigenen oder einer anderen Krankenkasse. Dadurch
können Sie bei Zahlung eines geringen monatlichen Beitrages die Abdeckung von Heilpraktiker-Leistungen erreichen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder vergleichen Sie die  Angebote der Versicherer.

Als Privatpatient können sie die Rechnung über meine Leistungen gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung einreichen. Der Erstattungsrahmen umfasst je nach 
Versicherer unterschiedliche Therapiemethoden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Heilpraktiker-Leistungen in Ihrem Vertrag vorgesehen sind.